CE im Anlagenbau Arbeitshilfen für Konformität und Maschinenverordnung

CE-Kennzeichnung im Anlagenbau in sechs Schritten

Maschinenrichtlinie, Maschinenverordnung, Druckgeräterichtlinie, dazu Dutzende harmonisierte Normen, die sich gegenseitig referenzieren. Wer eine Anlage in Verkehr bringt, steht vor einem Regelwerk, in dem sich selbst erfahrene Ingenieure verlaufen.

Allein herauszufinden, welche Vorschriften für das eigene Produkt überhaupt gelten, kostet oft mehr Zeit als die technische Umsetzung. Die folgenden sechs Schritte bringen Ordnung in dieses Geflecht. Jeder Schritt baut auf dem Ergebnis des vorherigen auf.

  1. Richtlinienrecherche

    Am Anfang jeder CE-Kennzeichnung steht die Frage: Welche EU-Rechtsakte gelten für mein Produkt? Die Anforderungen der jeweiligen Richtlinie oder Verordnung definieren den Sicherheitsstandard, den ein Hersteller erfüllen muss.

    Bei Maschinen und Anlagen ist das meist die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 beziehungsweise bis zum 19.01.2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Oft kommen weitere Rechtsakte hinzu:

    • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
    • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU für explosionsgefährdete Bereiche
    • EMV-Richtlinie 2014/30/EU
    • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
  2. Normenrecherche

    Richtlinien formulieren die Anforderungen allgemein. Konkret werden sie erst durch harmonisierte Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Wer eine harmonisierte Norm anwendet, löst die Vermutungswirkung aus: Es wird vermutet, dass die von der Norm abgedeckten Anforderungen erfüllt sind.

    Wichtigste Bezugsquelle für Normen ist DIN Media (ehemals Beuth Verlag).

  3. Risikobeurteilung

    Maschinen- und Druckgeräterichtlinie schreiben beide eine Risikobeurteilung vor. Sie stellt sicher, dass alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt sind, und muss dokumentiert werden. Sie ist der wichtigste Nachweis gegenüber Behörden und Kunden.

    Maßgebliches Regelwerk ist die Sicherheitsgrundnorm EN ISO 12100. Mehr zur Risikobeurteilung

  4. Konformität bewerten

    Konformität bedeutet: Ein Produkt erfüllt die gesetzlich festgelegten Anforderungen. Verantwortlich dafür ist der Hersteller, also die Person oder Firma, die das Produkt herstellt, entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt.

    Jede Richtlinie definiert ihr eigenes Konformitätsbewertungsverfahren. Bei hohem Risikopotenzial, zum Beispiel Druckgeräten der Kategorie III oder IV, ist die Einbindung einer benannten Stelle (Notified Body) vorgeschrieben. Mehr zur Druckgeräterichtlinie

  5. Technische Unterlagen

    Fehlerhafte oder unvollständige technische Unterlagen führen im Schadensfall zu Bußgeldern und Haftungsrisiken nach BGB und Produkthaftungsgesetz. Man unterscheidet:

    • Interne Dokumentation: Konstruktionspläne, Berechnungen, Risikobeurteilung, Prüfberichte
    • Externe Dokumentation: Betriebsanleitung, Service-Handbuch, Hinweise auf Restgefahren
  6. Konformitätserklärung oder Einbauerklärung

    Produkte mit CE-Kennzeichen benötigen eine EU-Konformitätserklärung des Herstellers. Für unvollständige Maschinen wird stattdessen eine Einbauerklärung ausgestellt, ohne CE-Kennzeichen. Der Unterschied erklärt

Alle sechs Schritte, inklusive Checklisten, sind im E-Book „CE-Kennzeichnung im Anlagenbau“ praxisnah zusammengefasst. Die Vorlagen für Risikobeurteilung, Konformitäts- und Einbauerklärung gibt es kostenlos als Download.