Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht des Arbeitgebers. Sie betrifft den Betrieb einer Anlage, nachdem sie in Verkehr gebracht wurde, und ist nicht zu verwechseln mit der Risikobeurteilung des Herstellers.
Risikobeurteilung oder Gefährdungsbeurteilung?
| Risikobeurteilung | Gefährdungsbeurteilung | |
|---|---|---|
| Wer | Hersteller | Arbeitgeber, Betreiber |
| Wann | vor dem Inverkehrbringen | vor der Verwendung und während des Betriebs |
| Grundlage | Maschinenverordnung, Druckgeräterichtlinie, EN ISO 12100 | Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung |
| Gegenstand | das Produkt | das Arbeitsmittel im konkreten Betrieb |
Eine CE-gekennzeichnete Maschine entbindet den Arbeitgeber nicht von der Gefährdungsbeurteilung. Die Bedingungen am Einsatzort, die Wechselwirkung mit anderen Arbeitsmitteln und die tatsächlichen Tätigkeiten kennt nur der Betreiber.
Inhalt der Broschüre
- Ermittlung der Anforderungen
- Prüfung, ob Arbeitsmittel verwendet werden dürfen
- Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Rangfolge der Schutzmaßnahmen und die acht Schritte des Prozesses
- Bestehende Arbeitsmittel müssen den aktuellen Anforderungen genügen
- Sicherheit erhalten: Prüfungen, auch durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)
- Umbauten und Erweiterungen von Anlagen