CE im Anlagenbau Arbeitshilfen für Konformität und Maschinenverordnung

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht des Arbeitgebers. Sie betrifft den Betrieb einer Anlage, nachdem sie in Verkehr gebracht wurde, und ist nicht zu verwechseln mit der Risikobeurteilung des Herstellers.

Risikobeurteilung oder Gefährdungsbeurteilung?

RisikobeurteilungGefährdungsbeurteilung
WerHerstellerArbeitgeber, Betreiber
Wannvor dem Inverkehrbringenvor der Verwendung und während des Betriebs
GrundlageMaschinenverordnung, Druckgeräterichtlinie, EN ISO 12100Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
Gegenstanddas Produktdas Arbeitsmittel im konkreten Betrieb

Eine CE-gekennzeichnete Maschine entbindet den Arbeitgeber nicht von der Gefährdungsbeurteilung. Die Bedingungen am Einsatzort, die Wechselwirkung mit anderen Arbeitsmitteln und die tatsächlichen Tätigkeiten kennt nur der Betreiber.

Inhalt der Broschüre

  1. Ermittlung der Anforderungen
  2. Prüfung, ob Arbeitsmittel verwendet werden dürfen
  3. Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Rangfolge der Schutzmaßnahmen und die acht Schritte des Prozesses
  4. Bestehende Arbeitsmittel müssen den aktuellen Anforderungen genügen
  5. Sicherheit erhalten: Prüfungen, auch durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)
  6. Umbauten und Erweiterungen von Anlagen

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Infobroschüre Gefährdungsbeurteilung PDF

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