CE im Anlagenbau Arbeitshilfen für Konformität und Maschinenverordnung

Fachartikel

Risikobeurteilung nach EN ISO 12100: Der Prozess einfach erklärt

Die Risikobeurteilung ist einer der zentralen Bausteine im CE-Konformitätsverfahren. Wer sie überspringt oder oberflächlich abarbeitet, geht ein reales rechtliches Risiko ein.

Matthias Meyer,

Die Risikobeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem durch die Maschinenrichtlinie und die Druckgeräterichtlinie, und muss vom Hersteller durchgeführt werden, bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird.

Risikobeurteilung, HAZOP, Gefährdungsbeurteilung: nicht dasselbe

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Begriffe oft vermischt. Zur Einordnung:

  • Risikobeurteilung: gesetzlich vorgeschrieben, vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen durchzuführen. Für den Anlagenbau ist die Sicherheitsgrundnorm EN ISO 12100 die zentrale Referenz.
  • HAZOP (Hazard and Operability): ein spezifisches Verfahren zur Risikoanalyse, ursprünglich aus Großbritannien, definiert in DIN EN 61882. Es eignet sich besonders für die Chemie- und Kraftwerksindustrie. HAZOP allein erfüllt die gesetzliche Anforderung nicht: Es deckt nur die Risikoanalyse ab, nicht die zusätzlich nötige Risikoeinschätzung.
  • Gefährdungsbeurteilung: betrifft den Betrieb einer Anlage nach dem Inverkehrbringen und ist vom Arbeitgeber durchzuführen (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung). Mehr zur Gefährdungsbeurteilung

Der Prozess: Risikoanalyse, Risikoeinschätzung, Entscheidung

Eine Risikobeurteilung läuft in aufeinander aufbauenden Schritten ab:

  1. Risikoanalyse: Innerhalb festgelegter Grenzen werden Gefährdungen identifiziert.
  2. Risikoeinschätzung: Jede identifizierte Gefährdung wird nach Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
  3. Entscheidung: Ist das Risiko hinreichend klein? Falls nicht, sind Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich, und der gesamte Prozess wird zur Überprüfung dieser Maßnahmen erneut durchlaufen.

Die Norm EN ISO 12100 stellt dafür ein auf Maschinen zugeschnittenes Verfahren bereit. In der Praxis wird sie zusammen mit DIN ISO/TR 14121-2 angewendet, die einen praktischen Leitfaden zur Durchführung liefert.

Was ist „Risiko“? Die Definition nach Norm

Risiko ist keine gefühlte Größe. Es ergibt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit (Häufigkeit) und Schadensausmaß. Daraus folgen zwei wichtige Begriffe:

  • Akzeptables Risiko: das Risiko, das nach aktuellen gesellschaftlichen Wertvorstellungen als vertretbar gilt.
  • Restrisiko: das Risiko, das trotz aller Schutzmaßnahmen verbleibt. Es muss in der Betriebsanleitung beschrieben werden.

Risikominderung: das dreistufige Sicherheitskonzept

Wird ein Risiko als zu hoch eingeschätzt, schreibt die Norm eine feste Rangfolge der Gegenmaßnahmen vor:

  1. Inhärent sichere Konstruktion: Gefährdungen bereits durch die Bauweise vermeiden, etwa durch Beseitigen scharfer Kanten oder Einhausen von Gefahrenquellen.
  2. Technische Schutzmaßnahmen: wenn konstruktive Lösungen nicht ausreichen, zum Beispiel trennende oder sensitive Schutzeinrichtungen und Sicherheitsfunktionen mit entsprechendem Performance Level bzw. SIL.
  3. Benutzerinformation und Arbeitsanweisungen: als letzte Stufe, etwa Hinweise zur sicheren Verwendung, persönliche Schutzausrüstung und Schulungen.

Diese Rangfolge ist keine Empfehlung, sondern verbindlich. Stufe 3 darf fehlende konstruktive oder technische Lösungen nicht ersetzen.

Warum die Dokumentation über Rechtssicherheit entscheidet

Im Fall eines Personenschadens drohen Herstellern, Konstrukteuren oder Inverkehrbringern strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei nachweisbarer Fahrlässigkeit, Verletzung von Sicherheitsstandards oder fehlenden Warnhinweisen. Eine saubere, ausführliche Dokumentation der Risikobeurteilung ist der entscheidende Nachweis, dass der Prozess korrekt durchlaufen wurde, und damit der wirksamste Schutz gegen den Vorwurf der Fahrlässigkeit.

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Dieser Beitrag ist eine fachliche Arbeitshilfe und ersetzt weder die Lektüre der maßgeblichen Rechtstexte noch eine Beratung im Einzelfall.